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   RG, 21.04.1936 - III 161/35   

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https://dejure.org/1936,454
RG, 21.04.1936 - III 161/35 (https://dejure.org/1936,454)
RG, Entscheidung vom 21.04.1936 - III 161/35 (https://dejure.org/1936,454)
RG, Entscheidung vom 21. April 1936 - III 161/35 (https://dejure.org/1936,454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Richter von der Ausübung des Richteramts deshalb ausgeschlossen, weil er als Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt gewesen ist? 2. Wird durch Übertragung der gesetzlichen Prozeßvertretung des Staates auf eine Mittelbehörde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 152, 9
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Eine solche Tätigkeit ist keine Tätigkeit in derselben "Sache" im Sinn von § 41 Nr. 4 ZPO; erforderlich ist dafür die Gleichheit des Streitgegenstandes (vgl. BVerfG 5. April 1990 - 2 BvR 413/88 - zu B I 1 der Gründe, BVerfGE 32, 30; sowie bereits grundlegend: RG 21. April 1936 - III 161/35 - RGZ 152, 10) .
  • VGH Bayern, 21.11.1980 - 11 CS 80 D.61

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Verwaltungsrichters wegen früherer

    Einmal gilt die Vorschrift nur für die Berechtigung zur Prozeßvertretung (RGZ 152, 9, 11) und kann sich daher nicht auf Staatsbeamte schlechthin, sondern nur auf Staatsanwälte oder Landesanwälte beziehen, denen die Prozeßvertretung des Freistaats Bayern in Verwaltungsstreitsachen übertragen ist.

    Sowohl § 41 Nr. 4 ZPO als auch § 54 Abs. 2 VwGO beruht auf einem weiten Begriff der "Sache" bzw. des "Verwaltungsverfahrens" (zu § 41 Nr. 4 ZPO : RGZ 152, 9; Baumbach/Lauterbach, Komm. z. ZPO , 38. Aufl., Anm. 2 D zu § 41 ; Stein/Jonas, Komm. z. ZPO , 19. Aufl., Anm. III 4 zu § 41 ; Wieczorek, Komm. z. ZPO , 2. Aufl., Anm. C II d zu § 41 ; zu § 54 Abs. 2 VwGO : BVerwG, Urteil vom 17.4.1975, BayVBl 1976, 55; Urteil vom 15.11.1961, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; Urteil vom 29.1.1965, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; BVerwGE 52, 47, 48).

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren -

    Nach der einhelligen Rechtspr und dem Schrifttum wird zwischen dem gewillkürten und dem gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf den Ausschluß vom Richteramt kein Unterschied gemacht (vgl RGZ 152, 9, 11; BSG, Urteil vom 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl 1964, 83; BSG, Urteil vom 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - ; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl 1984, § 41 RdNr 14; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, § 41 Anm 2 D; im Ergebnis auch Wieczorek ZPO, 2. Aufl 1976, § 41 Anm C II d 2).
  • BGH, 18.04.1955 - III ZR 133/54

    Rechtsmittel

    Es ist nicht ersichtlich, dass Senatspräsident C. in dieser Sache einmal als Prozessbevollmächtigter oder Beistand der Beklagten bestellt gewesen ist oder als gesetzlicher Vertreter der Beklagten oder auch nur für die zur Vertretung der Beklagten berufenen Dienststelle (vgl. Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. § 41 III 4; RGZ 152, 9) aufzutreten berechtigt gewesen ist.
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